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Überstunden: Pflicht, Bezahlung und Verfall

Überstunden müssen Sie nur leisten, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen oder ein echter Notfall vorliegt. Bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden sie, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag gibt es nicht.

Überstunden: Pflicht, Bezahlung und Verfall – Schreibtischlampe am Abend über einem Stapel Akten, die Uhr zeigt nach Feierabend
Erst rechnen, dann einordnen: Wie viele Über- oder Minusstunden Sie haben, zeigt der Überstunden-Rechner. Diese Seite erklärt, was rechtlich daraus folgt.

Überstunden, Mehrarbeit, Plusstunden

BegriffBedeutungMaßstab
ÜberstundenArbeit über die für Sie vereinbarte Arbeitszeit hinausArbeitsvertrag, Tarifvertrag
Mehrarbeitim Arbeitszeitrecht die Arbeit über die gesetzliche Regelarbeitszeit von 8 Stunden je Werktag hinaus; umgangssprachlich oft gleichbedeutend mit ÜberstundenGesetz (z. B. § 207 SGB IX), Tarifverträge
PlusstundenGuthaben auf einem Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonto, das nicht angeordnet sein mussBetriebsvereinbarung, Gleitzeitregelung

Die Unterscheidung hat Folgen: Eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden, die 30 Stunden arbeitet, macht Überstunden, aber keine Mehrarbeit im gesetzlichen Sinn. Und Plusstunden im Gleitzeitkonto sind oft gar keine angeordneten Überstunden, sondern selbst gewählte Mehrzeit, die später durch Freizeit ausgeglichen wird – mehr dazu im Ratgeber Arbeitszeitkonto.

Muss ich Überstunden machen?

Nur, wenn es dafür eine Grundlage gibt:

  • Arbeitsvertrag – eine Klausel, nach der Sie bei betrieblichem Bedarf Überstunden leisten.
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung – oft mit Höchstzahl, Ankündigungsfrist und Zuschlag.
  • Echter Notfall – etwa um einen drohenden Schaden abzuwenden, der sich anders nicht verhindern lässt. Ein allgemein hohes Arbeitsaufkommen ist kein Notfall.

Fehlt eine solche Grundlage, kann der Arbeitgeber Überstunden nicht einseitig anordnen; sein Weisungsrecht (§ 106 GewO) betrifft Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit, nicht deren Umfang. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorübergehenden Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

Wer besonders geschützt ist

  • Schwerbehinderte Menschen werden auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt (§ 207 SGB IX).
  • Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden, unter 18 Jahren nicht über 8 bzw. 80 Stunden (§ 4 Abs. 1 MuSchG).
  • Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten (§ 8 JArbSchG).

Was immer gilt: das Arbeitszeitgesetz

Auch angeordnete und bezahlte Überstunden dürfen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht sprengen: höchstens 10 Stunden am Tag, im Durchschnitt 8 Stunden je Werktag über 6 Monate oder 24 Wochen, 11 Stunden Ruhezeit. Ob Ihre Überstunden in diesen Rahmen passen, prüft die Berechnung der Tagesarbeitszeit für einzelne Tage und der Ausgleichszeitraum-Rechner für den Durchschnitt.

Werden Überstunden bezahlt?

Ja, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder wenn sie zur Erledigung der übertragenen Arbeit notwendig waren. Wer ohne Wissen des Arbeitgebers länger bleibt, hat keinen Anspruch.

Wie ausgeglichen wird – Geld oder Freizeit –, regeln Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, gilt § 612 BGB: Eine Vergütung ist geschuldet, wenn die Arbeit „den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“. Bei Beschäftigten mit Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung hat das Bundesarbeitsgericht eine solche Vergütungserwartung in der Regel verneint (BAG, 22.02.2012 – 5 AZR 765/10).

„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“

Solche Klauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen sind häufig unwirksam, wenn nicht erkennbar ist, wie viele Überstunden gemeint sind – sie verstoßen dann gegen das Transparenzgebot (BAG, 01.09.2010 – 5 AZR 517/09). Wirksam kann dagegen eine Klausel sein, die eine bestimmte Zahl von Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgilt. Ob Ihre Klausel hält, ist eine Einzelfallfrage.

Gibt es einen Überstundenzuschlag?

Nicht aus dem Gesetz. Zuschläge – etwa 25 % – ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ohne solche Regelung wird eine Überstunde mit dem normalen Stundenlohn vergütet.

Teilzeitkräfte: Zuschlag ab der anteiligen Grenze

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeit vor, benachteiligt das Teilzeitbeschäftigte. Der Europäische Gerichtshof (29.07.2024 – C-184/22, C-185/22) und das Bundesarbeitsgericht (05.12.2024 – 8 AZR 370/20) haben entschieden: Die Schwelle, ab der Zuschläge fällig werden, muss für Teilzeitkräfte anteilig herabgesetzt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Wer mit 40 % arbeitet, erreicht die Zuschlagsgrenze also bei 40 % der Vollzeitschwelle.

Steuern und Sozialabgaben

Überstundenvergütung und Zuschläge sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Steuerfrei sind nach geltendem Recht nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des § 3b EStG – was davon auf Ihre Nachtschicht entfällt, rechnet der Nachtarbeit-Rechner aus. Die Bundesregierung plant, Zuschläge für Überstunden über der tariflichen bzw. einer 40-Stunden-Woche bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei zu stellen (Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vom September 2025). Nach den uns vorliegenden Informationen (Stand März 2026) war das noch nicht verabschiedet; prüfen Sie vor der Anwendung den aktuellen Stand.

Freizeitausgleich statt Geld

Ob Überstunden abgefeiert oder ausbezahlt werden, bestimmt die jeweilige Vereinbarung. Ist Freizeitausgleich vorgesehen, legt in der Regel der Arbeitgeber den Zeitpunkt fest; eigenmächtig freinehmen dürfen Sie nicht. Wie das Guthaben verbucht, begrenzt und bei Kündigung abgerechnet wird, erklärt der Ratgeber Arbeitszeitkonto. Wann Sie an einem Tag mit Abbau gehen können, zeigt der Feierabend-Rechner.

Überstunden bei Urlaub und Krankheit

  • Krankheit: Die Entgeltfortzahlung umfasst nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt (§ 4 Abs. 1a EFZG).
  • Urlaub: Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen, jedoch ohne den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst (§ 11 Abs. 1 BUrlG).

Überstunden nachweisen

Im Streit muss der Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Daran hat die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung nichts geändert (BAG, 04.05.2022 – 5 AZR 359/21). Hilfreich sind:

  • zeitnah geführte eigene Aufzeichnungen, etwa ein monatlicher Stundenzettel,
  • E-Mails oder Chatnachrichten, in denen Überstunden angeordnet oder zur Kenntnis genommen wurden,
  • Auszüge aus der betrieblichen Zeiterfassung, die der Arbeitgeber führen muss – siehe Zeiterfassungspflicht.

Wann verfallen Überstunden?

  • Verjährung: Vergütungsansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB).
  • Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, Ansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich geltend zu machen. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch – auch wenn er noch nicht verjährt ist.
  • Mindestlohn: Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn kann nicht durch Vereinbarungen beschränkt oder ausgeschlossen werden (§ 3 MiLoG).
  • Kappung im Gleitzeitkonto: Guthaben über einer vereinbarten Obergrenze kann verfallen, wenn die Regelung das klar vorsieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden nur mit Grundlage im Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung oder im Notfall.
  • Vergütet werden angeordnete, gebilligte oder geduldete Überstunden – in Geld oder Freizeit.
  • Kein gesetzlicher Zuschlag; für Teilzeitkräfte muss eine tarifliche Zuschlagsgrenze anteilig gelten.
  • Pauschale Abgeltungsklauseln ohne Stundenzahl sind oft unwirksam.
  • Ausschlussfristen beachten, Zeiten zeitnah dokumentieren.
  • Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für Überstunden.

Häufige Fragen

Muss ich Überstunden machen, wenn der Chef es verlangt?

Nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen oder ein echter Notfall vorliegt. Ohne Grundlage können Sie ablehnen. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten in jedem Fall.

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Wenn er sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat, grundsätzlich ja – in Geld oder durch Freizeitausgleich, je nach Vereinbarung. Ausnahmen gelten bei Gutverdienenden, bei denen keine gesonderte Vergütung zu erwarten ist.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Zuschläge ergeben sich nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Bekommen Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge?

Wenn Vollzeitkräfte Zuschläge bekommen, ja – und zwar ab einer anteilig herabgesetzten Grenze. Eine tarifliche Regelung, die Zuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeit zahlt, ist insoweit unwirksam (BAG, 05.12.2024 – 8 AZR 370/20).

Ist die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam?

In Formularverträgen meist nicht, wenn sie offenlässt, wie viele Überstunden gemeint sind. Eine Klausel mit fester Höchstzahl pro Monat kann wirksam sein.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nach geltendem Recht nein; steuerfrei sind nur Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG. Eine Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ist geplant, war nach unserem Kenntnisstand (März 2026) aber noch nicht beschlossen.

Wie lange kann ich Überstunden nachträglich einfordern?

Bis zur Verjährung nach drei Jahren zum Jahresende – es sei denn, eine vertragliche oder tarifliche Ausschlussfrist ist kürzer. Die steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Werden Überstunden im Urlaub mitbezahlt?

Nein. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen ohne den zusätzlichen Überstundenverdienst (§ 11 BUrlG). Auch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit umfasst keine Überstundenvergütung.

Darf ich Überstunden eigenmächtig abfeiern?

Nein. Den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs legt in der Regel der Arbeitgeber fest, sofern eine Gleitzeitregelung nichts anderes erlaubt.

Darf ich wegen Überstunden länger als 10 Stunden am Tag arbeiten?

Nein. Die Tagesgrenze von 10 Stunden gilt unabhängig davon, ob die Zeit als Überstunde bezahlt wird. Ausnahmen gibt es nur in den engen Fällen der §§ 7, 14 ArbZG.

Quellen

Weitere Erklärungen zu Pausen, Höchstarbeitszeit, Überstunden und Zeiterfassung finden Sie gesammelt im Ratgeber Arbeitszeit.