Ruhezeit-Rechner
Wann dürfen Sie nach Feierabend frühestens wieder anfangen? Arbeitsende eingeben und sofort sehen, ab wann die gesetzliche Ruhezeit erfüllt ist – oder einen geplanten Dienstbeginn prüfen.
Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; Eingaben werden nicht an einen Server übertragen. Keine Rechtsberatung – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen. So rechnen wir.

Was ist die Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist die arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Beschäftigte „nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben“. Wer um 22 Uhr Feierabend macht, darf also frühestens um 9 Uhr wieder anfangen.
Der Ruhezeit-Rechner nimmt Ihnen diese Rechnung ab – mit Datum und Wochentag, damit auch Wechsel über das Wochenende und die Nächte der Zeitumstellung stimmen. Außerdem prüft er, ob ein bereits geplanter Dienstbeginn erlaubt ist und wie viele Stunden gegebenenfalls fehlen.
Warum den frühesten Beginn berechnen?
- Schichtwechsel planen: Von Spät auf Früh zu wechseln ist die häufigste Ursache für zu kurze Ruhezeiten.
- Dienstplan prüfen, bevor er aushängt: Der Rechner nennt die Fehlzeit in Stunden und den zulässigen Beginn.
- Branchen- und Altersregeln: 10 Stunden (§ 5 Abs. 2), 12 Stunden für Jugendliche oder ein Tarifwert – per Auswahl statt Kopfrechnen.
- Zeitumstellung: Es zählen die tatsächlich verstrichenen Stunden, nicht die Differenz der Uhrzeiten.
Was kann dieser Rechner berechnen?
Frühester erlaubter Arbeitsbeginn
Eingabe: Datum und Uhrzeit des Arbeitsendes. Ergebnis: Wochentag, Datum und Uhrzeit, ab der Sie wieder arbeiten dürfen. Beispiel: Ende Freitag 23:30 Uhr → frühestens Samstag 10:30 Uhr.
Prüfung eines geplanten Beginns
Zusätzlich Datum und Uhrzeit des geplanten nächsten Dienstes eintragen. Ergebnis: tatsächliche Ruhezeit und, falls zu kurz, wie viele Stunden fehlen. Beispiel: Ende 22:00, Beginn 6:00 → 8:00 Stunden, 3:00 Stunden fehlen.
Verkürzte Ruhezeit nach § 5 Abs. 2
Für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Gaststätten und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, Rundfunk sowie Landwirtschaft und Tierhaltung: 10 Stunden, wenn jede Verkürzung ausgeglichen wird (siehe unten).
Jugendliche
12 Stunden ununterbrochene Freizeit nach § 13 JArbSchG.
Tarifliche Ruhezeit
Tarifverträge dürfen die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden kürzen, also auf 9 Stunden, wenn die Art der Arbeit es erfordert und ausgeglichen wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Diesen Wert tragen Sie unter „Eigener Wert“ ein.
Die Eingaben erklärt
Arbeitsende – Datum und Uhrzeit
Wann die Arbeit tatsächlich endete, nicht wann die Schicht laut Plan enden sollte. Bei einer Nachtschicht von Montag 22 Uhr bis Dienstag 6 Uhr ist das Arbeitsende Dienstag, 06:00. Häufiger Fehler: das Datum des Schichtbeginns eintragen.
Ruhezeit
11 Stunden im Regelfall; 10, 12 oder ein eigener Wert nur, wenn die jeweilige Ausnahme auf Sie zutrifft.
Geplanter Beginn (optional)
Datum und Uhrzeit des nächsten Dienstes. Ohne Datum nimmt der Rechner das Datum des Arbeitsendes an.
Die Ergebnisse erklärt
- Frühester erlaubter Arbeitsbeginn: Arbeitsende plus gewählte Ruhezeit, mit Wochentag.
- Rechenweg: „Arbeitsende + 11:00 h“; der Zusatz „Zeitumstellung berücksichtigt“ erscheint, wenn in die Ruhezeit eine Umstellung fällt.
- Prüfung (grün/rot): tatsächliche Ruhezeit bis zum geplanten Beginn und gegebenenfalls die fehlenden Stunden.
So verwenden Sie den Rechner
Schritt 1: Arbeitsende eintragen
Datum und Uhrzeit, zu der Sie aufgehört haben oder aufhören werden.
Schritt 2: Ruhezeit wählen
Im Zweifel 11 Stunden. Die kürzeren Werte gelten nur für die genannten Branchen oder mit Tarifvertrag.
Schritt 3: Ergebnis ablesen
Frühester Beginn erscheint sofort.
Schritt 4: Geplanten Dienst prüfen
Datum und Uhrzeit des nächsten Dienstes eintragen; der Rechner meldet, ob die Ruhezeit reicht.
Formel
Frühester Beginn = Arbeitsende + Ruhezeit Tatsächliche Ruhe = geplanter Beginn − Arbeitsende Fehlzeit = Ruhezeit − tatsächliche Ruhe (wenn positiv)
Gerechnet wird mit echten Zeitpunkten, nicht mit Uhrzeiten allein. Deshalb stimmt das Ergebnis auch über Mitternacht, über Monatswechsel und in der Nacht der Zeitumstellung.
Beispiele
| Arbeitsende | + 11 h | + 10 h (Ausnahme) | + 12 h (Jugendliche) |
|---|---|---|---|
| 16:00 | 03:00 | 02:00 | 04:00 |
| 18:30 | 05:30 | 04:30 | 06:30 |
| 20:00 | 07:00 | 06:00 | 08:00 |
| 22:00 | 09:00 | 08:00 | 10:00 |
| 23:30 | 10:30 | 09:30 | 11:30 |
| 06:00 (nach Nachtschicht) | 17:00 | 16:00 | 18:00 |
Durchgerechnet: Spätschicht, dann Frühschicht
Eingabe: Ende Montag 22:00 Uhr, geplanter Beginn Dienstag 06:00 Uhr, Regelfall.
Rechnung: Dienstag 06:00 − Montag 22:00 = 8:00 h; 11:00 − 8:00 = 3:00 h.
Ergebnis: Der Dienst ist nicht zulässig; frühestens Dienstag 09:00 Uhr. In einer Pflegeeinrichtung mit 10 Stunden Ruhezeit wäre 08:00 Uhr möglich – mit späterem Ausgleich.
Durchgerechnet: Zeitumstellung im Herbst
Eingabe: Ende Samstag 24.10.2026, 22:00 Uhr (in der Nacht auf Sonntag wird die Uhr von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt).
Rechnung: 11 tatsächliche Stunden enden, wenn die Uhr eine Stunde „zurückgesprungen“ ist.
Ergebnis: Frühester Beginn Sonntag 08:00 Uhr statt 09:00 Uhr. Im Frühjahr ist es umgekehrt: Ende Samstag 23:00 Uhr in der Nacht der Umstellung → frühestens Sonntag 11:00 Uhr statt 10:00 Uhr.
Wann die kürzere Ruhezeit gilt – und wie der Ausgleich funktioniert
§ 5 Abs. 2 ArbZG erlaubt in den genannten Branchen eine Verkürzung um bis zu eine Stunde, „wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird“. Für jede Nacht mit 10 Stunden braucht es also innerhalb dieses Zeitraums eine andere mit mindestens 12 Stunden.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen außerdem Kürzungen durch Einsätze während einer Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden (§ 5 Abs. 3). Diese Sonderfälle bildet der Rechner nicht einzeln ab.
Ruhezeit im Zusammenhang
- Rufbereitschaft und E-Mails: Was die Ruhezeit unterbricht und was nicht, erklärt der Ratgeber Was zählt zur Arbeitszeit?.
- Ruhezeit ist nicht Ruhepause: Die Ruhepause unterbricht den Arbeitstag (§ 4 ArbZG, siehe Pausenregelung), die Ruhezeit liegt zwischen zwei Arbeitstagen.
- Wochenende: Eine eigene wöchentliche Ruhezeit kennt das Arbeitszeitgesetz nicht; stattdessen gilt die Sonntagsruhe (§ 9). Sonntagsruhe oder Ersatzruhetag sind nach § 11 Abs. 4 grundsätzlich unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren.
- Mehrere Schichten: Einen ganzen Dienstplan mit allen Wechseln können Sie mit dem Schichtplan-Prüfer kontrollieren, eine einzelne Woche mit dem Wochenrechner.
- Arbeitsende berechnen: Wann Sie heute Schluss machen, zeigt der Feierabend-Rechner – und damit indirekt, wann Sie morgen anfangen dürfen.
Wer den Rechner nutzt
- Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte mit wechselnden Diensten.
- Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie nach spätem Service.
- Schichtarbeitende in Produktion und Logistik beim Wechsel von Spät- auf Frühschicht.
- Dienstplanerinnen und Dienstplaner, die einen einzelnen Wechsel schnell prüfen.
- Auszubildende unter 18 nach Berufsschultagen oder Abendveranstaltungen.
Typische Fehler
Uhrzeiten statt Zeitpunkte vergleichen
„22 bis 6 Uhr sind 8 Stunden“ stimmt – aber „22 bis 9 Uhr“ muss am Folgetag liegen. Wer ohne Datum rechnet, übersieht Wochenend- oder Monatswechsel. Der Rechner arbeitet mit Datum.
Nach Feierabend „nur kurz“ arbeiten
Eine dienstliche Tätigkeit am Abend beendet die Ruhezeit; die 11 Stunden beginnen danach nach herrschender Auffassung neu. Maßgebliches Arbeitsende ist dann das Ende dieser Tätigkeit.
Die Branchenausnahme ohne Ausgleich nutzen
10 Stunden sind nur zulässig, wenn im selben Monat bzw. in vier Wochen eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird.
Plan-Ende statt tatsächlichem Ende
Endet die Schicht wegen Übergabe eine halbe Stunde später, verschiebt sich auch der früheste Beginn.
Tipps
- Schichtfolgen vorwärts planen (Früh → Spät → Nacht): Sie erzeugen von selbst längere Ruhezeiten.
- Bei geteilten Diensten (Früh- und Abenddienst am selben Tag) zählt das Ende des letzten Teils.
- Wer zwei Arbeitgeber hat, rechnet vom Ende des späteren Jobs.
Rechtliche Hinweise
Maßgeblich sind § 5 und § 7 ArbZG sowie § 13 JArbSchG in der geltenden Fassung; für Jugendliche gilt außerdem die Nachtruhe nach § 14 JArbSchG, die der Rechner nicht prüft. Leitende Angestellte fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz (§ 18). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten des Arbeitgebers mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ArbZG). Die Ergebnisse sind Rechenhilfen, keine Rechtsberatung; tarifliche Regelungen können abweichen.
Häufige Fragen
Darf ich nach der Spätschicht um 22 Uhr um 6 Uhr wieder anfangen?
Im Regelfall nein: Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr liegen nur 8 Stunden. Frühester Beginn wäre 9:00 Uhr, in den Branchen nach § 5 Abs. 2 ArbZG mit Ausgleich 8:00 Uhr.
Wie berechne ich die Ruhezeit zwischen zwei Schichten?
Beginn der nächsten Schicht minus Ende der vorherigen, über Mitternacht gerechnet. Von Montag 23:00 bis Dienstag 10:00 Uhr sind es 11 Stunden.
Unterbricht eine dienstliche E-Mail am Abend die Ruhezeit?
Eine dienstliche Tätigkeit von einigem Gewicht ist Arbeitszeit und beendet die Ruhezeit – auch im Homeoffice. Ob schon ein kurzer Blick aufs Diensthandy genügt, ist umstritten.
Zählt Rufbereitschaft als Ruhezeit?
Rufbereitschaft ohne Einsatz gilt in der Regel als Ruhezeit. Wird man gerufen, ist der Einsatz Arbeitszeit. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erlaubt § 5 Abs. 3 ArbZG, solche Kürzungen zu anderen Zeiten auszugleichen.
Für wen gelten 10 statt 11 Stunden?
Für Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung, Gaststätten und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung – jeweils nur mit Ausgleich (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
Wie wird eine verkürzte Ruhezeit ausgeglichen?
Innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen muss eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert werden – für jede Verkürzung eine.
Gilt die Ruhezeit auch bei zwei Arbeitgebern?
Ja. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Nach dem Ende des Abendjobs müssen bis zum Beginn der Hauptbeschäftigung 11 Stunden liegen.
Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?
Der normale Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Arbeitszeit und verkürzt die Ruhezeit daher nicht.
Gibt es eine Ruhezeit am Wochenende?
Das Arbeitszeitgesetz regelt stattdessen die Sonntagsruhe von 0 bis 24 Uhr (§ 9). Sonntag bzw. Ersatzruhetag sollen unmittelbar an eine Ruhezeit nach § 5 anschließen (§ 11 Abs. 4).
Was droht bei Verstößen gegen die Ruhezeit?
Der Arbeitgeber handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 30.000 Euro betragen (§ 22 ArbZG).
Fazit
Aus Datum und Uhrzeit Ihres Arbeitsendes berechnet der Ruhezeit-Rechner den frühesten erlaubten Arbeitsbeginn – für den Regelfall mit 11 Stunden, die Branchenausnahme mit 10, Jugendliche mit 12 oder einen Tarifwert – und prüft einen geplanten Dienst samt Fehlzeit. Er hilft allen, deren Dienstzeiten wechseln.
Quellen
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